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Schulprogramm

Das Schulgesetz regelt die Schulentwicklung in § 3 Abs. 2. Darin heißt es:

"Die Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit."

Das aktuelle Schulprogramm (letzte Änderung Mai 2017)