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Lateinunterricht am Gymnasium Waldstraße

I.) Unterrichtsmaterialien

a) Lehrbuchphase (Klassen 6-8 sowie teilweise 9)

Grundlage des Lateinunterrichts bildet in den Jahrgangsstufen 6-9 das Lehrbuch Via Mea1 einschließlich der zugehörigen Begleitgrammatik. Zusätzlich können auch andere Übungsmaterialien und ergänzende Übungen zur grammatischen Vertiefung eingesetzt werden.

b) Übergangslektüre (in Klasse 9)

Nach weitgehendem Abschluss der Spracherwerbsphase können als Übergangslektüre weitere Lektionen des Lehrbuchs oder andere leichte oder adaptierte Originaltexte behandelt werden.

c) Phase der kontinuierlichen Lektüre (Klasse 10)

Die Auswahl der Autoren und Texte obliegt unter Beachtung der Erfordernisse des Kernlehrplans der unterrichtenden Lehrkraft, Näheres dazu findet man im schulinternen Curriculum für die Einführungsphase.

II.) Hausaufgaben2

Zu Anfang des Lateinunterrichts empfiehlt sich vorrangig die nachbereitende Hausaufgabe. Die vorbereitende Hausaufgabe kann zum Einsatz kommen, wenn den Schülerinnen und Schülern eine vergleichbare Aufgabenstellung aus dem Unterricht bekannt ist. Hausaufgaben sollen Schülern die Gelegenheit bieten, Unterrichtsstoff anzuwenden und zu vertiefen, und werden im Unterricht besprochen. Im Unterricht sollen die Schüler Gelegenheit bekommen, ihre eventuellen Schwierigkeiten mit den gestellten Aufgaben zu artikulieren. In der Einführungsphase kann in Übereinstimmung mit dem Schulkonferenzbeschluss vom 11.11.2015 von der Regel abgewichen werden, Hausaufgaben grundsätzlich im Wochenrhythmus aufzugeben, sofern die jeweilige Hausaufgabe aus Sicht der unterrichtenden Lehrkraft für die Weiterarbeit notwendig ist.

III.) Vokabellernen

Ein regelmäßiges Vokabellernen ist für den Erwerb der lateinischen Sprache unerlässlich. Grundsätzlich müssen alle im Lehrbuch aufgeführten deutschen Bedeutungen und Zusatzangaben (z.B. Stammformen, Genitiv/Geschlecht) mitgelernt werden. Die umfassende Kenntnis des Bedeutungsspektrums wird in Klassenarbeiten vorausgesetzt. Die unterrichtende Lehrkraft kann die Führung einer Vokabelkartei oder eines Vokabelhefts verlangen, ansonsten bleibt den Schülerinnen und Schülern die Methode des Vokabellernens freigestellt.

IV.) Lernerfolgsüberprüfungen3

a) Tests

Der Lernerfolg beim Vokabellernen wird in angemessenen Intervallen mündlich oder durch Tests festgestellt. In diesen Tests kann auch die Beherrschung grammatischer Lern-gegenstände überprüft werden. Die Gegenstände eines Tests können auch das Lern-vokabular und/oder die grammatischen Lerngegenstände mehrerer Lektionen umfassen. Zu jeder Vokabel müssen alle im Lehrbuch aufgeführten Zusatzangaben (z.B. Stammformen, Genitiv/Geschlecht, nicht jedoch die Lehnwörter) und zwei deutsche Bedeutungen angegeben werden.

b) Klassenarbeiten (Klassen 6-9)

Pro Halbjahr werden in Klasse 6 drei Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 45 Minuten, in Klasse 7 drei 45-minütige und in Klasse 8 zwei bis drei (insgesamt fünf) ebenfalls 45-minütige Klassenarbeiten geschrieben. In Klasse 9 werden pro Halbjahr zwei Klassenarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von 45-90 Minuten geschrieben. Eine Klassenarbeit setzt sich in der Regel aus einem zu übersetzenden lateinischen Text und aus Begleitaufgaben zusammen. Für die Übersetzungsleistung und für die Leistung in den Begleitaufgaben werden zwei Teilnoten festgesetzt, die im Verhältnis 3:1 oder 2:1 gewichtet werden. Die Teilnoten und ihr Gewichtungsverhältnis werden angegeben. Bei einstündigen Klassenarbeiten hat der zu übersetzende Text angepasst an seinen Schwierigkeitsgrad bei der Gewichtung der Teilnoten im Verhältnis 3 ∶ 1 eine Länge von ca. 55-65 Wörtern, beim Verhältnis 2:1 von ca. 45-60 Wörtern. Bei Klassenarbeiten mit mehr als 45-minütiger Bearbeitungszeit erhöhen sich die angegebenen Wortzahlen im selben Verhältnis wie die Bearbeitungszeit. Der zu übersetzende Text lehnt sich in der Regel inhaltlich und sprachlich an einen im Unterricht behandelten Text an, der Grad der inhaltlichen und sprachlichen Anlehnung nimmt mit zunehmender Lerndauer tendenziell ab. Die Begleitaufgaben beziehen sich auf den zu übersetzenden Text (Inhalt, Sprache/ Grammatik, Form) und auf den vorangegangenen Unterricht. Hilfsmittel (z.B. Wörter- bücher) sind in einer Klassenarbeit grundsätzlich nicht zugelassen.
Bei der Korrektur der Übersetzung wird zwischen halben Fehlern (−), ganzen Fehler ( | ) und Doppelfehlern (+) differenziert. Dabei ist das oberste Kriterium für die Schwere eines Fehlers der Grad der Sinnverfehlung. Wiederholungsfehler werden nicht angerechnet. Wird eine mehr als fünf Wörter umfassende Textstelle völlig verfehlt oder gar nicht übersetzt, wird in der Regel pro fünf Wörter ein Doppelfehler angerechnet. Für einen fehlerhaften Versuch, zu einer Übersetzung zu gelangen, dürfen nicht mehr Fehler als für eine entsprechende Lücke in der Übersetzung in Rechnung gestellt werden. Für die Begleitaufgaben werden Punkte vergeben. Hier wird die Teilnote ausreichend erteilt, wenn annähernd die Hälfte der maximal möglichen Punktzahl erreicht wird.

c) Klausuren (Einführungsphase)

Eine Klausur setzt sich aus einem unbekannten lateinischen Originaltext von ca. 60-65 Wörtern und aus darauf bezogenen Interpretationsaufgaben zusammen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 90 Minuten. Als Hilfsmittel ist ein lateinisch-deutsches Wörterbuch (Der kleine Stowasser oder Pons) zugelassen.

Korrektur und Bewertung von Klausuren
Für die Übersetzungsleistung und für die Leistung in den Interpretationsaufgaben werden zwei Teilnoten festgesetzt, die im Verhältnis 2:1 gewichtet werden. Darüber hinaus gelten für die Korrektur und Bewertung von Klausuren dasselbe wie bei Klassenarbeiten (s.o., IV./2.).

V.) Sonstige Leistungen4

Sonstige Leistungen umfassen alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen außer Klassenarbeiten und Klausuren. Hierzu zählen insbesondere:

  • Beiträge zu Unterrichtsgesprächen hinsichtlich Anzahl, Qualität und Beständigkeit
  • Leistungen in Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeiten
  • Referate
  • Tests
  • Führung der Arbeitsmaterialien
Die sonstigen Leistungen werden vierteljährlich zu einer Quartalsnote zusammengefasst.

VI.) Bewertung und Zeugnisnote

Die Festsetzung der Zeugnisnote liegt in der Verantwortung des Fachlehrers. In der Regel gilt, dass die in den Klassenarbeiten bzw. Klausuren erbrachten Leistungen und die „sonstigen Leistungen“ zu in etwa gleichen Teilen in die Zeugnisnote einfließen. Hausaufgaben werden als einzelne Leistungen nicht benotet, jedoch kann die Gewissenhaftigkeit, mit der Hausaufgaben angefertigt werden, in die Note für die „sonstigen Leistungen“ einfließen. Nicht gemachte Hausaufgaben werden als nicht erbrachte Leistung bewertet.


1Pinkernell-Kreidt, S. u.a., Via mea, Gesamtband, Berlin 2013 (ISBN: 978-3-06-024041-8). 2 Siehe hierzu ausführlicher auch das Hausaufgabenkonzept der Fachschaft Latein.
2Siehe hierzu ausführlicher auch das Hausaufgabenkonzept der Fachschaft Latein.
3Zu den folgenden Ausführungen vgl. S. 65-67 des Kernlehrplans für das Gymnasium – Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen, Latein, Frechen 2008.
4Zu den sonstigen Leistungen und deren Bewertung siehe auch den Beschluss zur kompetenzorientierten Bewertung der sonstigen Leistungen im Lateinunterricht.