Organisatorisches
Entschuldigungsverfahren
Versäumte Stunden gilt es innerhalb von 14 Tagen zu entschuldigen. Dazu sind die Entschuldigung und der Fehlstundenzettel dem Fachlehrer unaufgefordert vorzulegen.
Verfahren bei Sportunfähigkeit
Eine, eventuell durch Attest nachgewiesene, körperliche Beeinträchtigung und die darin ausgesprochene Befreiung vom Sportunterricht führt nicht in jedem Fall auch zu einer Befreiung von der Anwesenheitspflicht.
Da Sportunterricht, neben praktischen Übungen, auch die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen umfasst (Regelkunde, Trainingsmethodik, Analyse von Bewegungsabläufen etc.), kann die Anwesenheit eines Schülers schon sinnvoll sein, zumal, je nach Art der körperlichen Beeinträchtigung, durchaus auch Assistenztätigkeiten (Hilfestellung, Schiedsrichtertätigkeit, Beobachtungsaufgaben) in Betracht kommen können.
Maßgegend sind also jeweils die konkreten Umstände, wie Art und Grad der Beeinträchtigung und vor allem, ob die Anwesenheit des Schülers aus vorgenannten Gründen pädagogisch sinnvoll erscheint und nicht lediglich ein Absitzen der Zeit darstellt.