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Leistungsbewertung

Leistungsbewertung im Fach Erdkunde

Sekundarstufe I
Die verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§6 APO-SI) dargestellt. Da im Fach
Erdkunde in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf alle im Unterricht erworbenen Kompetenzen der vier Kompetenzbereiche (Sach-, Handlungs-, Methoden- und Urteilskompetenzen).

Die Fachschaft Erdkunde hat sich darüber hinaus auf folgende Grundsätze und Prinzipien zur Leistungsbewertung verbindlich geeinigt:

Zum Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ zählen

  • Mündliche Beiträge zum Unterricht (mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Referate...)

  • Schriftliche Beiträge (Heft/Mappe (Vollständigkeit, Grad der Korrektheit), schriftliche Hausaufgaben, Protokolle, selbstständig erstellte Diagramme und Karten etc.)

  • Schriftliche Übungen (mindestens eine pro Halbjahr, Dauer ca. 20 Minuten, Inhalte und Methoden der letzten sechs bis acht Unterrichtsstunden)

  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiele, Befragungen, Erkundungen,  Präsentationen etc.); verbindlich mindestens eine medien- und/oder
    materialgestützte Präsentation in Klasse 7 und 9)

  • Engagement (z.B. in Gruppenarbeiten, bei den Hausaufgaben, in Diskussionen)

  • Grad der Selbstständigkeit (z.B. in Stillarbeitsphasen, beim Stationen-Lernen)

  • Planungs-, Organisations- und Systematisierungsfähigkeit

  • Beherrschung und Einsatz der Fachterminologie

  •  

Sowohl die Qualität als auch die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang fließen in die Leistungsbewertung mit ein. Die Qualität der Beiträge hat insgesamt Vorrang vor der Quantität.

Zu Beginn des Schuljahres werden die Kriterien der Leistungsbewertung vom jeweiligen Fachlehrer vor der Klasse/dem Kurs erläutert, um die Leistungsbewertung transparent und nachvollziehbar zu machen.

Sekundarstufe II

Im Kurssystem der Gymnasialen Oberstufe ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen in Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“ (§15). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus beiden Beurteilungsbereichen gebildet. Bei Schülerinnen und Schülern, die in Erdkunde keine Klausur schreiben, ist die Endnote die Note des Bereichs „sonstige Mitarbeit“.

Der Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ in der Sekundarstufe II basiert auf den oben genannten Ausführungen der „Sonstige Leistungen im Unterricht“ der Sek. I, wobei die Anforderungen insgesamt dem Anforderungsniveau der Oberstufe angepasst sind.

Die Klausuren werden in der Oberstufe so konzipiert, dass sie Leistungen in drei Anforderungsbereichen verlangen. Neben der Wiedergabe von Kenntnissen (erster Anforderungsbereich) und ihrer Anwendung (zweiter Anforderungsbereich) wird von den Schülerinnen und Schülern im dritten Anforderungsbereich eine Beurteilung, eine Bewertung oder
die Formulierung von möglichen Lösungsansätzen gefordert.