Leistungsbewertung im Fach Religion
Die verbindlichen rechtlichen Grundlagen der Benotung bilden das Schulgesetz (§ 48 SchulG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO-SI).
Der konfessionelle Religionsunterricht ist ein reguläres Unterrichtsfach. Dies bedeutet, dass das Fach wie jedes andere Fach auch benotet wird und dass es versetzungsrelevant ist. In der Sekundarstufe I werden im Fach Religion keine Klassenarbeiten geschrieben. Die Note ergibt sich daher wesentlich aus der aktiven Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler im Unterricht und zu einem geringeren Teil aus schriftlichen Überprüfungen des Lernstandes, sogenannten Tests. Auch die Heftführung wird zur Benotung herangezogen. Das neue Kerncurriculum schreibt dazu:
Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a.
- mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zu unterschiedlichen Gesprächs- und Diskussionsformen, Kurzreferate, Präsentationen)
- schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Ergebnisse der Arbeit an und mit Texten und weiteren Materialien, Ergebnisse von Recherchen, Mindmaps, Protokolle)
- fachspezifische Ergebnisse kreativer Gestaltungen (z.B. Bilder, Videos, Collagen, Rollenspiel)
- Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsprozesse (Hefte/ Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
- kurze schriftliche Übungen sowie
- Beiträge im Prozess eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen von Gruppenarbeit und projektorientiertem Handeln).
Bei der Benotung werden sowohl die Quantität als auch die Qualität der Beiträge berücksichtigt. Die Beurteilung der Qualität richtet sich dabei u.a. nach diesen Gesichtspunkten:
Reproduktion
- Sind dem Schüler Ergebnisse, Inhalte und Erkenntnisse aus dem Unterricht präsent und können sie passend reproduziert werden?
- Kann der Schüler einfachen Quellen Informationen entnehmen und sachrichtig wiedergeben?
- Ist der Schüler darüber hinaus in der Lage komplexe Quellen zu verstehen und kann er dies zum Ausdruck bringen?
Erlerntes anwenden und beziehen
- Kann der Schüler verschiedene Inhalte sachrichtig zueinander in Beziehung setzen?
- Kann der Schüler Positionen, Meinungen oder Aussagen miteinander vergleichen und Unterschiede und Gemeinsamkeiten deutlich machen?
Begründet eine Meinung bilden
- Ist der Schüler in der Lage, sich seine eigene Meinung bewusst zu machen und diese für andere verständlich auszudrücken?
- Können darüber hinaus allgemein gültige Gründe und Argumente für die eigene Meinung angeführt werden?
- Ist der Schüler in der Lage, Meinungen und Ansichten anderer Personen, die von der eigenen abweichen, zu verstehe und kann er dies ausdrücken?
- Ist der Schüler darüber hinaus in der Lage sich in die Position anderer Personen zu versetzen und kann er Dinge aus dieser Perspektive heraus argumentativ beurteilen?
Der konfessionelle Religionsunterricht soll eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Religion ermöglichen und fördern, jedoch nicht zur Religion erziehen. D.h., dass der persönliche Glaube oder persönliche Überzeugungen nicht Gegenstand der Benotung sind, obwohl ihnen natürlich im Unterricht Raum gegeben wird. Vielmehr wird die Fähigkeit, sich kritisch und Kriterien geleitet mit den Themen des Unterrichts und den eigenen Standpunkten auseinanderzusetzen zu können, benotet.
Richtlinien für die Bewertung der sonstigen Mitarbeit in der Sek. I
In der Sekundarstufe II kann der Religionsunterricht als Klausurfach belegt werden. In der Einführungsphase wird eine Klausur pro Halbjahr geschrieben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden je zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben. Die Klausurnoten gehen in der Regel zu 50% in die Zeugnisnote ein. Die Gestaltung der Klausuren lehnt sich im Verlauf der Oberstufe zunehmend an die Vorgaben für das Zentralabitur an, um hier eine gute Vorbereitung zu gewährleisten.
Der Religionsunterricht soll eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Religion ermöglichen und fördern, jedoch nicht zur Religion erziehen. D.h., dass der persönliche Glaube oder persönliche Überzeugungen nicht Gegenstand der Benotung sind, obwohl ihnen natürlich im Unterricht Raum gegeben wird. Vielmehr wird die Fähigkeit, sich kritisch und kriteriengeleitet mit den Themen des Unterrichts und den eigenen Standpunkten auseinanderzusetzen zu können, benotet.
Wie in anderen Unterrichtsfächern auch werden im Religionsunterricht neben den Inhalten auch Methoden, Arbeitstechniken und verschiedene Kompetenzen vermittelt. Das neue Kerncurriculum Sek. I. bestimmt zentrale Kompetenzen und unterscheidet dabei zwischen Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenzen:
Sachkomepetenz (S)
Die Schülerinnen und Schüler
S 1 entwickeln Fragen nach Grund, Sinn und Ziel des eigenen Lebens sowie der Welt und beschreiben erste Antwortversuche,
S 2 identifizieren religiöse Zeichen und Symbole und benennen ihre Bedeutungen,
S 3 identifizieren und erläutern den Symbolcharakter religiöser Sprache an Beispielen,
S 4 erläutern an Beispielen elementare Inhalte des christlichen Glaubens,
S 5 zeigen an exemplarischen Geschichten des Alten und Neuen Testaments deren bleibende Bedeutung auf,
S 6 erläutern an Beispielen, wie die Kirche unter verschiedenen historischen Bedingungen Gestalt annimmt,
S 7 beschreiben und deuten Ausdrucksformen religiöser, insbesondere kirchlicher Praxis,
S 8 erklären die Bedeutung religiöser – insbesondere kirchlicher – Räume und Zeiten,
S 9 unterscheiden Religionen und Konfessionen im Hinblick auf grundlegende Merkmale.
Methodenkompetenz (M)
Die Schülerinnen und Schüler
M 1 identifizieren und markieren zentrale Informationen in Texten mit religiös relevanter Thematik,
M 2 fassen altersangemessene, religiös relevante Texte und andere Materialien in mündlicher und schriftlicher Form zusammen und erläutern sie,
M 3 finden selbstständig Bibelstellen auf,
M 4 identifizieren biblische Erzählungen als literarische Texte und Glaubenszeugnisse und analysieren sie in Grundzügen auch unter Berücksichtigung der jeweiligen biblischen Lebenswelt,
M 5 erzählen Geschichten anschaulich nach, auch unter Berücksichtigung des Wechsels von Figurenperspektiven,
M 6 beschreiben die Wirkung von künstlerischen Darstellungen biblischer Erzählungen sowie anderer religiös relevanter Themen und deuten deren Symbolik von Farben und Formen,
M 7 beschaffen Informationen zu religiös relevanten Themen und geben sie adressatenbezogen weiter,
M 8 organisieren für einen begrenzten Zeitraum die Arbeitsprozesse in einer Kleingruppe.
Urteilskompetenz (U)
Die Schülerinnen und Schüler
U 1 begründen in elementarer Form eigene Standpunkte zu menschlichen Verhaltensweisen sowie religiösen und ethischen Fragen,
U 2 bewerten einfache ethische Sachverhalte unter Rückbezug auf ausgewählte christliche Positionen und Werte.
Handlungskompetenz (H)
Die Schülerinnen und Schüler
H 1 achten religiöse Überzeugungen anderer und handeln entsprechend,
H 2 lassen sich auf Erfahrungen von Stille und innerer Sammlung ein und reflektieren sie,
H 3 begegnen Grundformen liturgischer Praxis (Gebet, Schulgottesdienst, Feiern) respektvoll und reflektieren diese,
H 4 gestalten religiöse Sprachformen und reflektieren sie,
H 5 setzen religiöse Texte gestalterisch in verschiedenen Ausdrucksformen um,
H 6 organisieren ein überschaubares Projekt im schulischen Umfeld,
H 7 nehmen ansatzweise die Perspektive anderer ein,
H 8 reflektieren ihre eigenen Möglichkeiten und Schwierigkeiten, den Glauben praktisch zu leben.