Leistungsbewertung Englisch Jahrgangsstufe 9
Die Beschlüsse der Fachkonferenz Englisch vom 30.11.2011 zu Grundlagen der Leistungsbewertung in der Jahrgangsstufe 9 wurden am 08.05.2014 aufgrund der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) zum 01.08.2014 verändert.
"Im letzten Jahr der Sekundarstufe I wird eine schriftliche Klassenarbeit im Fach Englisch nach Festlegung durch die Schule durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt" (VV 6.8.3 zu Abs. 8).
Die Schülerinnen und Schüler werden auf die in der mündlichen Prüfung erwarteten Leistungen angemessen vorbereitet. Die Prüfungsvorbereitung orientiert sich an den Vorgaben der geltenden Kernlehrpläne und den korrespondierenden Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).
Für die mündliche Prüfung werden die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“ gleichermaßen berücksichtigt.
Für die Prüfung ist eine Prüfungsdauer von 10 Minuten für eine Paarprüfung in beiden Teilbereichen („Am Gespräch teilnehmen“ und „Zusammenhängendes Sprechen“) vorgesehen. Die Bewertung der Prüfung orientiert sich an den Vorgaben des Kernlehrlehrplans und an den Niveaubeschreibungen des GeR. Neben der Sprachrichtigkeit werden auch kommunikative und interkulturelle Kompetenzen sowie Inhalt, Strategie und methodische Aspekte angemessen berücksichtigt.