Leistungsmessung Sek. II
Leistungsmessung in Französisch in der Sekundarstufe II
Die Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung in der Sekundarstufe II basieren auf den Vorgaben des Schulgesetzes (SchulG), der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) sowie dem Kernlehrplan Französisch für die Sekundarstufe II und berücksichtigen die Vorgaben zum Zentralabitur NRW sowie den Erlass zu mündlichen Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe. Die Fachschaft Französisch hat sich auf spezifische Kriterien für die Bewertung schriftlicher und mündlicher Prüfungsleistungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Facharbeiten, besondere Lernleistungen) sowie sonstiger Leistungen geeinigt, die für die Leistungsbemessung in den modernen Fremdsprachen relevant sind. Französisch wird in der Sek II als fortgeführte Fremdsprache in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Französisch als neu einsetzende Fremdsprache in der Sek II kann nur als Grundkurs belegt werden. Die Grundsätze zur Leistungsmessung in der Oberstufe finden Sie hier:
Französisch Sek II Leistungsbewertung gültig ab Abitur 2017
Leistungsmessung Französisch als fortgeführte FS
Leistungsmessung Französisch als neu einsetzende FS