Parallelsprachenprogramm ab Stufe 6 (seit 2003)
Diese Erweiterungsmaßnahme soll besonders begabten bzw. sprachbegabten und motivierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, mit Beginn der Stufe 6 nicht nur mit dem Erlernen der 2. Fremdsprache zu beginnen, sondern sowohl in Lateinisch wie auch in Französisch mit halber Stundenzahl unterrichtet zu werden. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße herauszufordern, sie zu motivieren, ihnen ein besonderes Erfolgserlebnis zu ermöglichen und insgesamt so ihre Entwicklung zu fördern. Diese Förderung erfolgt selbstverständlich im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung und unter Berücksichtigung der Bedingungen der Klasse (z. B. Terminierung der Klassenarbeiten).
Eine Vereinbarung zwischen Schüler/Schülerin, Eltern und Schulleitung regelt daher die notwendigen Absprachen:
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Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, den Unterricht der Stunden, an denen sie nicht teilgenommen haben, selbstständig nachzuarbeiten und alle Hausaufgaben zu erledigen.
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Die Schule sichert zu, die Schülerin/ den Schüler zu begleiten und zu unterstützen (Fachlehrer, Klassenlehrer, Beratungslehrerin) und die Fördermaßnahme den Mitschülerinnen und Mitschülern zu erläutern, so dass für die Geförderten keine Sonderrolle innerhalb der Klasse entsteht.
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Schule und Elternhaus werden diese Fördermaßnahme beobachten. Außergewöhnliche Umstände (z.B. Gefährdung der Versetzung, längerfristige Erkrankung, Leistungsabfall, usw.) müssen jederzeit berücksichtigt werden. Die Klassenkonferenz wertet nach einer angemessenen Beobachtungszeitzeit ihre Erfahrungen aus und beschließt die Beendigung der Maßnahme, wenn erhebliche pädagogische Bedenken vorliegen.
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Ein freiwilliges Ausscheiden aus der Fördermaßnahme ist nach einem Beratungsgespräch jederzeit möglich.