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Leistungsmessung

Die Leistungsmessung basiert auf den einschlägigen Vorgaben des Schulgesetzes, der APO SI, der APO-GOSt, der Vorgaben zum Abitur, der Richtlinien und Lehrpläne. Auch der Erlass zur Lese- und Rechtschreibschwäche muss beachtet werden.

Die Fachkonferenzen beschließen fachspezifische Kriterien. Die Beschlüsse werden in den Fachkonferenzordnern dokumentiert. Benachbarte Fächer bzw. Fachbereiche sollen ihre Kriterien aufeinander abstimmen, damit nicht aus Schüler- oder Elternsicht Widersprüchlichkeiten auftreten.

Unabhängig davon gelten folgende Grundsätze:

  1. Die Beurteilung muss transparent und kriterienorientiert sein und den bekannten Qualitätsmerkmalen wie Validität, Reliabilität und Objektivität genügen. Der Datenschutz muss berücksichtigt werden. Ohne Zustimmung der Schüler/innen dürfen Noten nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Die Orientierung der Noten an der Durchschnittsleistung der Lerngruppe oder der sog. „Normalverteilung“ ist nicht zulässig. Vielmehr sollen die Notenbereiche von „sehr gut“ bis „ungenügend“ analog zu den Bewertungen im Zentralabitur jeweils etwa gleich große Punktebereiche umfassen.
  2. Klassenarbeiten sollen angemessen vorbereitet, rechtzeitig angekündigt, in angemessener Zeit korrigiert und zurück gegeben werden. Sie sollen mit der Lerngruppe besprochen werden, und die Benotung soll transparent gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen eine Korrektur anfertigen; Detailvorgaben dazu geben die einzelnen Fachlehrer/innen.
  3. Die „Sonstige Leistung“ und die schriftlichen Klassenarbeiten und Kausuren werden in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander gewichtet. Die Entwicklung der Schüler/innen im Laufe des Schuljahres soll berücksichtigt werden.
  4. Für die „Sonstige Leistung“ werden berücksichtigt: die Qualität und Kontinuität der mündlichen Mitarbeit im Unterricht, Referate, Protokolle, schriftliche Übungen sowie die Mitarbeit bei Projekten und Gruppenarbeiten. Bei Referaten oder Präsentationen von Ergebnissen einer Gruppenarbeit soll neben der inhaltlichen Qualität die Qualität der Präsentation angemessen berücksichtigt werden. Hausaufgaben dürfen in der Sekundarstufe I nicht direkt bewertet werden, sondern nur indirekt, sofern sie in den Unterricht einfließen.
  5. Für die Bewertung der Facharbeiten müssen die in dem „Reader Facharbeit“ niedergelegten Anforderungen berücksichtigt werden. Dieser Reader wird den Schüler/innen ausgehändigt und erläutert. Während der Anfertigung der Facharbeit müssen Beratungsgespräche stattfinden, in denen Thema, Gliederung, Methodik und Materialbasis besprochen werden. Weitere Kriterien sollen die Fachkonferenzen festlegen.
  6. Zur Information der Eltern werden die Quartals-Noten „Sonstige Leistung“ in die im Lehrerzimmer ausliegenden Listen eingetragen, von den Klassenlehrer/innen kopiert und den Eltern rechtzeitig vor den Elternsprechtagen zugestellt.
  7. Die Fachkonferenzen sind verpflichtet, die Kriterien zur Leistungsbewertung den jeweils gültigen Lehrplänen anzupassen. Auf der Basis der Kernlehrpläne bedeutet das vor allem, dass sie kompetenzorientiert sein und die Zweistufigkeit der Sekundarstufe I berücksichtigen müssen.
  8. In der Oberstufe müssen sich die Anforderungen an denen des Abiturs orientieren. In der Qualifizierungsphase sollen Klausuren auch formal denen des Zentralabiturs entsprechen, d.h. Aufgabenstellung und Bewertung sollen analog zum Zentralabitur erfolgen. Die Klausur im letzten Halbjahr wird unter Abiturbedingungen geschrieben. Das beinhaltet für die dafür vorgegebenen Fächer eine Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Klausuren; dafür erhalten die Schüler/innen analog zum Abitur 30 Minuten zusätzliche Zeit.
  9. Absprachen über Klassenarbeiten und Klausuren in parallelen Klassen und Kursen sind sinnvoll und werden empfohlen. Inhaltsgleiche Klausuren und Klassenarbeiten können geschrieben werden, wenn es organisatorisch möglich ist und nicht zu unvertretbarem Unterrichtsausfall führt.
  10. Die zentralen Leistungsüberprüfungen (Lernstand 8, Vergleichsarbeiten EF, Zentralabitur) werden von den Fachschaften ausgewertet; die Fachkonferenzen beraten, ob die Ergebnisse Anlass bieten, die bisherige Praxis zu verändern.