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Vertretungskonzept

Stand: Schuljahr 2010/11

Grundsätzlich wird Unterricht auch bei Abwesenheit der Fachlehrer/innen nach Möglichkeit durchgeführt. Dafür gelten folgende Regeln:


  1. Lehrer/innen müssen möglichst früh die Schulleitung und insbesondere Frau Dr. Bering informieren, wenn absehbar ist, dass Unterricht ausfällt. Das gilt für frühzeitig geplante ärztliche Behandlungen oder Operationen, für Fortbildungen, Exkursionen, Kursfahrten und Dienstreisen. Plötzlich auftretende Erkrankungen müssen vor der ersten Unterrichtsstunde der Schule telefonisch mitgeteilt werden. Wenn Kooperations-Kurse betroffen sind, muss das Sekretariat darauf hingewiesen werden, dass auch das Schulzentrum Holthausen informiert werden muss.
  2. Frau Dr. Bering bzw. ihre Vertretung entscheidet, wer den Vertretungsunterricht übernimmt. Sie bemüht sich, die Belastungen möglichst gleichmäßig zu verteilen. Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, Vertretungsunterricht zu erteilen. Der Vertretungsplan wird durch Aushang bekannt gemacht. Alle Lehrkräfte müssen mehrfach täglich den Aushang zur Kenntnis nehmen, weil ggf. nachträgliche Ergänzungen vorgenommen werden müssen.
  3. Für längerfristig erkrankte Lehrkräfte bemüht sich die Schulleitung in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung, Vertretungslehrkräfte zu finden und einzustellen.
  4. Lehrkräfte, die rechtzeitig wissen, dass sie ihren Unterricht nicht erteilen können, stellen den Vertretungslehrkräften Unterrichtsmaterialien und Aufgaben für die Schüler/innen zusammen, die in der Zeit ihrer Abwesenheit bearbeitet werden sollen.
  5. Für unvorhergesehenen Unterrichtsausfall gilt das von der Lehrerkonferenz verabschiedete Konzept, nach dem jede Fachschaft Materialien für den Vertretungsunterricht je eines Halbjahres der Sekundarstufe I entwickelt und bereit stellt. Die Arbeit an den Vertretungsmaterialien wird schriftlich dokumentiert, so dass in späteren Vertretungsstunden die Arbeit möglichst bruchlos fortgesetzt werden kann. Die Fachkonferenzen sind dafür zuständig, das Material ggf. zu ergänzen oder zu aktualisieren.

    Aktuell sind den Jahrgangsstufen der Sek. I. folgende Vertretungsmaterialien zugeweisen:

    Stufe Fach/Fächer
    5.1 Biologie
    5.2 Erdkunde
    6.1 Mathematik
    6.2 Französisch/Latein
    7.1 Kunst oder Musik
    7.2 Kunst oder Musik
    8.1 Deutsch
    8.2 Chemie
    9.1 Englisch/Politik/Wirtschaft
    9.2 Physik/Geschichte
  6. In der Sekundarstufe II können die Schüler/innen eigenverantwortlichen Unterricht durchführen. Um dessen Erfolg sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Lerngruppen stets informiert sind, welche Arbeit mit welchen Materialien zu erledigen ist. Dabei kommen sowohl Arbeiten wiederholenden oder übenden Charakters als auch die selbstständige Erarbeitung neuer Aufgabenstellungen in Frage.
  7. Die in Vertretungsstunden bzw. in eigenverantwortlichem Unterricht geleistete Arbeit wird von den Fachlehrern nach deren Rückkehr kontrolliert und in angemessener Art in den weiteren Unterricht einbezogen.
  8. Zur Bezahlung der Mehrarbeit wird auf die einschlägigen Vorschriften und die Sonderregelungen für angestellte Lehrkräfte und Teilzeitlehrkräfte verwiesen.
  9. Für den Einsatz von Referendaren wird auf die Regelungen zur Mehrarbeit vor und nach dem Examen hingewiesen.